Poolraum und Computerpraktika der Fakultät für Physik

Benutzerordnung des Computerpools der Fakultät Physik

Ein Verstoß gegen die folgenden Auflagen führt zum Entzug der Benutzerkennung.
In besonders schweren Fällen können straf-, dienst-, oder zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden.

§1 Benutzerkonto

  1. Das Benutzerkonto wird ausschließlich zur Durchführung von Aufgaben benutzt, die zur Erfüllung der Anforderungen der entsprechenden Studienleistung bzw. des Arbeitsauftrages notwendig sind.
  2. Die Nutzung der Rechner zum Ansehen, Erstellen, Kopieren, Speichern, Darstellen und Übermitteln von Inhalten, die gewaltverherrlichenden, pornographischen, rassistischen oder sexistischen Hintergrund haben, ist verboten und wird bei Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt.
  3. Versuche, ohne Berechtigung Zugang zu anderen Computersystem zu erlangen, sind verboten.
  4. Es darf keinen unbefugten Personen der Zutritt zum Pool oder Gebäude oder Account gewährt werden.
    Das Password darf nicht an andere Personen weitergegeben werden und ist geheim zu halten!
  5. Um die Sicherheit des Systems nicht zu gefährden, sollen stets lange (mindestens 8 Zeichen), möglichst zufällig erstellte Zeichenfolgen für das Password verwendet werden. Bitte keine Namen oder Wörter aus einem Lexikon oder Geburtstage etc. - auch nicht mit einfach nur vorangestellten oder nachfolgenden Zahlen.
  6. Der Systembetreuer ist unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn Verdachtsmomente erkennbar werden, dass eine Benutzerkennung unberechtigt benutzt wird.
  7. Der Verlust der KITCard/FriCard ist unverzüglich dem Systembetreuer zu melden, falls die Karte für den Poolraum-Zugang freigeschaltet war.
  8. Jedes Kopieren der zur Verfügung stehenden Software ist rechtswidrig, ausgenommen sind Freeware Produkte. Es gelten die Rechtsschutzbestimmungen für Software des Rechenzentrums.
  9. Die Installation von Software auf den Pool-PCs ist untersagt, es sei denn, die Installation ist Bestandteil eines Kurses.
  10. Eine Sicherung der Nutzerdaten wird nicht garantiert.

§2 Poolraum

  1. In den Poolräumen darf weder geraucht, noch gegessen oder getrunken werden.
  2. Die PCs bitte nicht ausschalten.
    Die Monitore sind nach Gebrauch abzuschalten.
  3. Die Fenster in den Poolräumen sind geschlossen zu halten. Es ist darauf zu achten, dass die Tür beim Verlassen des Raumes geschlossen wird.
  4. Bei Störungen ist die Aufsicht zu benachrichtigen.
  5. Den Anweisungen der Tutoren ist Folge zu leisten.
  6. Der Poolraum ist video-überwacht.
  7. Alle Aktivitäten können protokolliert werden.

Die Benutzungsrichtlinien für Informationssysteme am Karlsruher Institut für Technologie gelten für den Poolraum. (Einsehbar z.B. beim SCC unter http://www.scc.kit.edu/dienste/114.php ).